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THG-Quote - Attraktive Vergütung für E-Fahrzeughalter

icon.crdate11.02.2022

Eigentümer von vollelektrischen E-Fahrzeugen können seit 1. Januar 2022 für die eingesparten CO2-Emissionen eine Vergütung erhalten. Möglich macht das die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH bereitet derzeit eine Lösung für ihre Stromkunden vor, damit diese THG-Quote „eingelöst“ werden kann. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.

Eigentümer von vollelektrischen E-Fahrzeugen können seit 1. Januar 2022 für die eingesparten CO2-Emissionen eine Vergütung erhalten. Möglich macht das die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH bereitet derzeit eine Lösung für ihre Stromkunden vor, damit diese THG-Quote „eingelöst“ werden kann. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.

Als Energieversorger kann die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH die THG-Quote für E-Mobilität vermarkten und Mengen bündeln. Dies funktioniert für die Mengen von privaten E-Fahrzeughaltern, für die Strommengen der öffentlichen Ladesäulen sowie des eigenen, vollelektrischen Fuhrparks der Gemeindewerke.

Treibhausgasausstoß reduzieren

Die THG-Quote ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, ist dadurch automatisch verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß zu reduzieren.
E-Fahrzeughalter können ihre eingesparten CO2-Emissionen jährlich als THG-Quote registrieren lassen. Als Käufer kommen etwa Mineralölunternehmen in Frage, die dadurch Kohlendioxid einsparen können.

Klimaschutz durch E-Mobilität

Gemeindewerke-Kunden übertragen die THG-Quote ihres vollelektrischen
E-Fahrzeuges an die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH. Alles Weitere wird vom Energieversorger selbst erledigt. „Vollelektrisch mit Ökostrom fahren schützt das Klima. Die Belohnung dafür erhalten die Kunden dann jährlich von uns gutgeschrieben“, erklärt Geschäftsführer Raimund Vollbrecht. 

Registrierung bei den Gemeindewerken bis Februar 2023

„Derzeit erreichen uns viele Bürgeranfragen zu diesem Thema. Als lokaler Elektromobilitätsanbieter werden wir zeitnah eine praktikable Lösung bereitstellen“, erklärt Geschäftsführer Raimund Vollbrecht. Damit Eigentümer von E-Fahrzeugen eine Vergütung erhalten, muss das E-Auto zunächst bei den Gemeindewerken Schwarzenbruck registriert werden. Zur Anmeldung für das Jahr 2022 hat der Gesetzgeber eine großzügige Frist eingeräumt. Die THG-Quote 2022 muss beim Umweltbundesamt bis 28. Februar 2023, also erst im Folgejahr, gemeldet werden. Es besteht somit derzeit kein unmittelbarer Handlungsdruck. Wie und ab wann man sich registrieren kann – darüber informieren die Gemeindewerke auf der eigenen Internetseite, sobald die genauen Anforderungen feststehen.